Prof. Dr. Claudia Landwehr ist prüfungsberechtigt für alle politikwissenschaftlichen Prüfungen.
Prüfungsberechtigt für M.Ed.: Dr. Cornelia Frings, Dr. Annette Schmitt
Prüfungsberechtigt für B.A./ B.Ed.-Arbeiten: Dr. Cornelia Frings, Dr. Eva Krick, Dr. Annette Schmitt, Julian Frinken, Lea Stallbaum und Kevin Walz.
Prof. Landwehr betreut Masterarbeiten zu Themen im Bereich der politischen Theorie, politischen Ökonomie und empirischen Demokratieforschung. Voraussetzung für die Betreuung von Abschlussarbeiten ist der Besuch des Kolloquiums Politische Theorie. Zur Besprechung der Betreuung von Masterarbeiten melden Sie sich zunächst zur Sprechstunde an.
Die Betreuung von B.A.-Arbeiten kann in der Sprechstunde abgesprochen werden. Studierende sollten ein kurzes Exposé (1-2 Seiten), das insbesondere die Fragestellung und die Vorgehensweise konkret benennt, vorab einreichen. Der Besuch des Kolloquiums ist für B.A. -Studierende nicht erforderlich.
Eine Handreichung des Instituts zur formalen Gestaltung von Abschlussarbeiten findet sich hier.
Die Übernahme von Zweitgutachten kann per E-Mail abgesprochen werden. Bitte benennen Sie den Erstgutachter und Titel der Arbeit und skizzieren Sie knapp Ihre Fragestellung.
Prof. Landwehr übernimmt ohne gesonderte Absprache die Zweitgutachten für alle von den Mitarbeitenden des Bereichs betreuten B.A.-Arbeiten.
Termine für die mündliche Prüfung im B.A. und M.A. können mit den Prüfenden abgesprochen werden, sobald die Gutachten für die B.A. bzw. M.A.-Arbeit beim Prüfungsamt vorliegen. Mit den Prüfenden abgesprochene Prüfungstermine müssen durch die Studierenden anschließend selbst beim Prüfungsamt angemeldet werden.
In der Prüfung stellen Prüfungskandidat*innen zunächst in 5-7 Minuten die Fragestellung, Vorgehensweise und Ergebnisse ihrer B.A. bzw. M.A.-Arbeit vor (mündliche Präsentation ohne Folien etc.). Anschließend stellen die Prüfenden Rückfragen und weiterführende Fragen zur Arbeit. Dieser Teil der Prüfung dauert insgesamt 15 Minuten. Anschließend werden die Prüfungskandidat*innen im B.A. zu einem, im M.A. zu zwei weiteren Themen jeweils 15 Minuten geprüft, die vorher mit den Prüfenden abgesprochen wurden.